Brüder Reumann O.H.G.

Gelöscht
FirmenwortlautBrüder Reumann O.H.G.
FirmenbuchnummerFN 17316s
Zuständiges GerichtLandesgericht Lienz
Eingetragen seit27.04.1992

Häufige Fragen zur Brüder Reumann O.H.G.

Ist die Brüder Reumann O.H.G. von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Brüder Reumann O.H.G. ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 27.04.1992 unter FN 17316s am Landesgericht Lienz.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Brüder Reumann O.H.G. sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

18.11.1992 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Brüder Reumann O.H.G.

Gericht: Landesgericht Lienz

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 818 019 Fr 1537/92 v

27.04.1992 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Ersterfassung gem. Art. XXIII Abs. 4 FBG · GZ 818 905 Fr 30/92 t

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 20.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Brüder Reumann O.H.G. keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 27.04.1992 sind für die Brüder Reumann O.H.G. 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 20.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen