Müller & Grabs OEG

Gelöscht
FirmenwortlautMüller & Grabs OEG
FirmenbuchnummerFN 172777i
Zuständiges GerichtLandesgericht Gaming
Eingetragen seit24.07.1998

Häufige Fragen zur Müller & Grabs OEG

Ist die Müller & Grabs OEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Müller & Grabs OEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 24.07.1998 unter FN 172777i am Landesgericht Gaming.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Müller & Grabs OEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

10.04.2003 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Müller & Grabs OEG

Gericht: Landesgericht Gaming

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 199 018 Fr 821/03 b

24.07.1998 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 14.07.1998 · GZ 199 028 Fr 1985/98 a

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Müller & Grabs OEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 24.07.1998 sind für die Müller & Grabs OEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen