Franz Kober & Co

Gelöscht
FirmenwortlautFranz Kober & Co
FirmenbuchnummerFN 16882b
Zuständiges GerichtLandesgericht Mürzzuschlag
Eingetragen seit16.04.1992

Häufige Fragen zur Franz Kober & Co

Ist die Franz Kober & Co von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Franz Kober & Co ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 16.04.1992 unter FN 16882b am Landesgericht Mürzzuschlag.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Franz Kober & Co sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

18.02.1995 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Franz Kober & Co

Gericht: Landesgericht Mürzzuschlag

Antrag auf Löschung eingelangt am 09.02.1995 · GZ 609 024 Fr 276/95 m

16.04.1992 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Ersterfassung gem. Art. XXIII Abs. 4 FBG · GZ 609 904 Fr 281/92 p

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 20.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Franz Kober & Co keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 16.04.1992 sind für die Franz Kober & Co 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 20.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen