Pirerfellner KEG

Gelöscht
FirmenwortlautPirerfellner KEG
FirmenbuchnummerFN 167471g
Zuständiges GerichtLandesgericht Wels
Eingetragen seit06.02.1998

Häufige Fragen zur Pirerfellner KEG

Ist die Pirerfellner KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Pirerfellner KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 06.02.1998 unter FN 167471g am Landesgericht Wels.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Pirerfellner KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

08.11.2002 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Pirerfellner KEG

Gericht: Landesgericht Wels

Antrag auf Löschung eingelangt am 07.11.2002 · GZ 519 027 Fr 4058/02 k

06.02.1998 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 05.02.1998 · GZ 519 027 Fr 491/98 m

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Pirerfellner KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 06.02.1998 sind für die Pirerfellner KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen