Karl Göls & Co OHG

Gelöscht
FirmenwortlautKarl Göls & Co OHG
FirmenbuchnummerFN 16705t
Zuständiges GerichtLandesgericht Liezen
Eingetragen seit15.04.1992

Häufige Fragen zur Karl Göls & Co OHG

Ist die Karl Göls & Co OHG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Karl Göls & Co OHG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 15.04.1992 unter FN 16705t am Landesgericht Liezen.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Karl Göls & Co OHG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

22.03.1997 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Karl Göls & Co OHG

Gericht: Landesgericht Liezen

Antrag auf Löschung eingelangt am 17.03.1997 · GZ 609 024 Fr 740/97 m

15.04.1992 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Ersterfassung gem. Art. XXIII Abs. 4 FBG · GZ 609 902 Fr 186/92 i

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 20.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Karl Göls & Co OHG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 15.04.1992 sind für die Karl Göls & Co OHG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 20.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen