STOCKHAMMER KEG

Gelöscht
FirmenwortlautSTOCKHAMMER KEG
FirmenbuchnummerFN 166548z
Zuständiges GerichtLandesgericht Seeham
Eingetragen seit13.01.1998

Häufige Fragen zur STOCKHAMMER KEG

Ist die STOCKHAMMER KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die STOCKHAMMER KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 13.01.1998 unter FN 166548z am Landesgericht Seeham.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die STOCKHAMMER KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

31.12.1998 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: STOCKHAMMER KEG

Gericht: Landesgericht Seeham

Antrag auf Löschung eingelangt am 28.12.1998 · GZ 569 024 Fr 12265/98 b

13.01.1998 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 09.01.1998 · GZ 569 024 Fr 157/98 x

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur STOCKHAMMER KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 13.01.1998 sind für die STOCKHAMMER KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen