Janko Bau OEG

Gelöscht
FirmenwortlautJanko Bau OEG
FirmenbuchnummerFN 164115x
Zuständiges GerichtLandesgericht Frauenkirchen
Eingetragen seit25.10.1997

Häufige Fragen zur Janko Bau OEG

Ist die Janko Bau OEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Janko Bau OEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 25.10.1997 unter FN 164115x am Landesgericht Frauenkirchen.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Janko Bau OEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

07.02.2023 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Janko Bau OEG

Gericht: Landesgericht Frauenkirchen

Antrag auf Löschung eingelangt am 03.02.2023 · GZ 309 043 Fr 409/23 f

25.10.1997 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 24.10.1997 · GZ 309 019 Fr 2149/97 s

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Janko Bau OEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 25.10.1997 sind für die Janko Bau OEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen