Ottokar Weber

Gelöscht
FirmenwortlautOttokar Weber
FirmenbuchnummerFN 16258i
Zuständiges GerichtLandesgericht Mautern in Steiermark
Eingetragen seit09.04.1992

Häufige Fragen zur Ottokar Weber

Ist die Ottokar Weber von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Ottokar Weber ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 09.04.1992 unter FN 16258i am Landesgericht Mautern in Steiermark.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Ottokar Weber sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

13.10.1992 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Ottokar Weber

Gericht: Landesgericht Mautern in Steiermark

Antrag auf Löschung eingelangt am 17.07.1992 · GZ 609 024 Fr 192/92 m

09.04.1992 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Ersterfassung gem. Art. XXIII Abs. 4 FBG · GZ 609 904 Fr 177/92 k

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 20.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Ottokar Weber keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 09.04.1992 sind für die Ottokar Weber 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 20.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen