LIN Feinkost KEG

Gelöscht
FirmenwortlautLIN Feinkost KEG
FirmenbuchnummerFN 162447v
Zuständiges GerichtLandesgericht Linz
Eingetragen seit20.09.1997

Häufige Fragen zur LIN Feinkost KEG

Ist die LIN Feinkost KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die LIN Feinkost KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 20.09.1997 unter FN 162447v am Landesgericht Linz.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die LIN Feinkost KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

19.02.2005 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: LIN Feinkost KEG

Gericht: Landesgericht Linz

Antrag auf Löschung eingelangt am 17.02.2005 · GZ 458 032 Fr 825/05 s

20.09.1997 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 09.09.1997 · GZ 458 012 Fr 5108/97 d

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur LIN Feinkost KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 20.09.1997 sind für die LIN Feinkost KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen