Brustbauer OEG

Gelöscht
FirmenwortlautBrustbauer OEG
FirmenbuchnummerFN 161831m
Zuständiges GerichtLandesgericht St. Pölten
Eingetragen seit26.08.1997

Häufige Fragen zur Brustbauer OEG

Ist die Brustbauer OEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Brustbauer OEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 26.08.1997 unter FN 161831m am Landesgericht St. Pölten.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Brustbauer OEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

23.04.1998 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Brustbauer OEG

Gericht: Landesgericht St. Pölten

Antrag auf Löschung eingelangt am 08.04.1998 · GZ 199 028 Fr 707/98 x

26.08.1997 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 20.08.1997 · GZ 199 028 Fr 2548/97 w

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Brustbauer OEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 26.08.1997 sind für die Brustbauer OEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen