Helminger OG

Gelöscht
FirmenwortlautHelminger OG
FirmenbuchnummerFN 161027f
Zuständiges GerichtLandesgericht Hof bei Salzburg
Eingetragen seit25.07.1997

Häufige Fragen zur Helminger OG

Ist die Helminger OG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Helminger OG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 25.07.1997 unter FN 161027f am Landesgericht Hof bei Salzburg.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Helminger OG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

25.02.2020 · VNR 004
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Helminger OG

Gericht: Landesgericht Hof bei Salzburg

Antrag auf Löschung eingelangt am 29.01.2020 · GZ 569 068 Fr 132/20 w

25.07.1997 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 24.07.1997 · GZ 569 024 Fr 5017/97 i

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Helminger OG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 25.07.1997 sind für die Helminger OG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen