Keidel & Co KEG

Gelöscht
FirmenwortlautKeidel & Co KEG
FirmenbuchnummerFN 160735a
Zuständiges GerichtLandesgericht Tamsweg
Eingetragen seit18.07.1997

Häufige Fragen zur Keidel & Co KEG

Ist die Keidel & Co KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Keidel & Co KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 18.07.1997 unter FN 160735a am Landesgericht Tamsweg.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Keidel & Co KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

22.01.2009 · VNR 004
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Keidel & Co KEG

Gericht: Landesgericht Tamsweg

Antrag auf Löschung eingelangt am 16.01.2009 · GZ 569 045 Fr 230/09 y

18.07.1997 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 14.07.1997 · GZ 569 024 Fr 4817/97 s

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Keidel & Co KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 18.07.1997 sind für die Keidel & Co KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen