Tschebular KEG

Gelöscht
FirmenwortlautTschebular KEG
FirmenbuchnummerFN 157482t
Zuständiges GerichtLandesgericht Wolfsberg
Eingetragen seit23.05.1997

Häufige Fragen zur Tschebular KEG

Ist die Tschebular KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Tschebular KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 23.05.1997 unter FN 157482t am Landesgericht Wolfsberg.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Tschebular KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

22.12.2001 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Tschebular KEG

Gericht: Landesgericht Wolfsberg

Antrag auf Löschung eingelangt am 21.12.2001 · GZ 729 005 Fr 10205/01 y

23.05.1997 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 08.04.1997 · GZ 729 005 Fr 1556/97 a

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Tschebular KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 23.05.1997 sind für die Tschebular KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen