Stockreiter KEG

Gelöscht
FirmenwortlautStockreiter KEG
FirmenbuchnummerFN 156271k
Zuständiges GerichtLandesgericht Ybbsitz
Eingetragen seit22.03.1997

Häufige Fragen zur Stockreiter KEG

Ist die Stockreiter KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Stockreiter KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 22.03.1997 unter FN 156271k am Landesgericht Ybbsitz.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Stockreiter KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

06.07.2001 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Stockreiter KEG

Gericht: Landesgericht Ybbsitz

Antrag auf Löschung eingelangt am 02.07.2001 · GZ 199 028 Fr 2581/01 x

22.03.1997 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 11.03.1997 · GZ 199 028 Fr 655/97 k

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Stockreiter KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 22.03.1997 sind für die Stockreiter KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen