Klamuth-OG

Gelöscht
FirmenwortlautKlamuth-OG
FirmenbuchnummerFN 155352i
Zuständiges GerichtLandesgericht Reichenau im Mühlkreis
Eingetragen seit27.02.1997

Häufige Fragen zur Klamuth-OG

Ist die Klamuth-OG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Klamuth-OG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 27.02.1997 unter FN 155352i am Landesgericht Reichenau im Mühlkreis.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Klamuth-OG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

03.07.2018 · VNR 007
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Klamuth-OG

Gericht: Landesgericht Reichenau im Mühlkreis

Antrag auf Löschung eingelangt am 26.06.2018 · GZ 458 013 Fr 3214/18 d

27.02.1997 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 12.02.1997 · GZ 458 012 Fr 961/97 f

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Klamuth-OG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 27.02.1997 sind für die Klamuth-OG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen