SKOBERNE OEG

Gelöscht
FirmenwortlautSKOBERNE OEG
FirmenbuchnummerFN 155295a
Zuständiges GerichtLandesgericht Treffen am Ossiacher See
Eingetragen seit18.03.1997

Häufige Fragen zur SKOBERNE OEG

Ist die SKOBERNE OEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die SKOBERNE OEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 18.03.1997 unter FN 155295a am Landesgericht Treffen am Ossiacher See.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die SKOBERNE OEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

13.05.2021 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: SKOBERNE OEG

Gericht: Landesgericht Treffen am Ossiacher See

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 729 065 Fr 2142/21 h

18.03.1997 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 06.02.1997 · GZ 729 005 Fr 736/97 w

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur SKOBERNE OEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 18.03.1997 sind für die SKOBERNE OEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen