Steiner KEG

Gelöscht
FirmenwortlautSteiner KEG
FirmenbuchnummerFN 154426y
Zuständiges GerichtLandesgericht Kraubath an der Mur
Eingetragen seit12.03.1997

Häufige Fragen zur Steiner KEG

Ist die Steiner KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Steiner KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 12.03.1997 unter FN 154426y am Landesgericht Kraubath an der Mur.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Steiner KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

05.06.1997 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Steiner KEG

Gericht: Landesgericht Kraubath an der Mur

Antrag auf Löschung eingelangt am 15.04.1997 · GZ 609 024 Fr 1023/97 d

12.03.1997 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 22.01.1997 · GZ 609 024 Fr 210/97 h

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Steiner KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 12.03.1997 sind für die Steiner KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen