Klammer KEG

Gelöscht
FirmenwortlautKlammer KEG
FirmenbuchnummerFN 154388t
Zuständiges GerichtLandesgericht Spittal an der Drau
Eingetragen seit19.02.1997

Häufige Fragen zur Klammer KEG

Ist die Klammer KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Klammer KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 19.02.1997 unter FN 154388t am Landesgericht Spittal an der Drau.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Klammer KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

03.03.2000 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Klammer KEG

Gericht: Landesgericht Spittal an der Drau

Antrag auf Löschung eingelangt am 10.02.2000 · GZ 729 005 Fr 763/00 d

19.02.1997 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 20.01.1997 · GZ 729 005 Fr 433/97 z

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Klammer KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 19.02.1997 sind für die Klammer KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen