Baumgartner KEG

Gelöscht
FirmenwortlautBaumgartner KEG
FirmenbuchnummerFN 153873i
Zuständiges GerichtLandesgericht Güssing
Eingetragen seit09.01.1997

Häufige Fragen zur Baumgartner KEG

Ist die Baumgartner KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Baumgartner KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 09.01.1997 unter FN 153873i am Landesgericht Güssing.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Baumgartner KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

05.01.1999 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Baumgartner KEG

Gericht: Landesgericht Güssing

Antrag auf Löschung eingelangt am 23.12.1998 · GZ 309 019 Fr 3745/98 x

09.01.1997 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 08.01.1997 · GZ 309 019 Fr 31/97 a

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Baumgartner KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 09.01.1997 sind für die Baumgartner KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen