LINHOFER OG

Gelöscht
FirmenwortlautLINHOFER OG
FirmenbuchnummerFN 153269x
Zuständiges GerichtLandesgericht Gratwein-Straßengel
Eingetragen seit21.01.1997

Häufige Fragen zur LINHOFER OG

Ist die LINHOFER OG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die LINHOFER OG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 21.01.1997 unter FN 153269x am Landesgericht Gratwein-Straßengel.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die LINHOFER OG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

26.04.2023 · VNR 006
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: LINHOFER OG

Gericht: Landesgericht Gratwein-Straßengel

Antrag auf Löschung eingelangt am 24.04.2023 · GZ 638 083 Fr 607/23 h

21.01.1997 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 18.12.1996 · GZ 638 027 Fr 7568/96 b

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur LINHOFER OG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 21.01.1997 sind für die LINHOFER OG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen