Gebetsberger KG

Gelöscht
FirmenwortlautGebetsberger KG
FirmenbuchnummerFN 153043p
Zuständiges GerichtLandesgericht Gampern
Eingetragen seit09.01.1997

Häufige Fragen zur Gebetsberger KG

Ist die Gebetsberger KG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Gebetsberger KG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 09.01.1997 unter FN 153043p am Landesgericht Gampern.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Gebetsberger KG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

21.01.2005 · VNR 005
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Gebetsberger KG

Gericht: Landesgericht Gampern

Antrag auf Löschung eingelangt am 20.01.2005 · GZ 519 029 Fr 215/05 a

09.01.1997 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 16.12.1996 · GZ 519 027 Fr 5412/96 g

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Gebetsberger KG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 09.01.1997 sind für die Gebetsberger KG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen