PICH BauGmbH

Gelöscht
FirmenwortlautPICH BauGmbH
FirmenbuchnummerFN 151910y
Zuständiges GerichtLandesgericht Klagenfurt am Wörthersee
Eingetragen seit29.11.1996

Häufige Fragen zur PICH BauGmbH

Ist die PICH BauGmbH von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die PICH BauGmbH ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 29.11.1996 unter FN 151910y am Landesgericht Klagenfurt am Wörthersee.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die PICH BauGmbH sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

18.06.1998 · VNR 004
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: PICH BauGmbH

Gericht: Landesgericht Klagenfurt am Wörthersee

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 729 005 Fr 2496/98 t

29.11.1996 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 08.11.1996 · GZ 729 005 Fr 5157/96 m

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur PICH BauGmbH keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 29.11.1996 sind für die PICH BauGmbH 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen