Friedrich Holocher

Gelöscht
FirmenwortlautFriedrich Holocher
FirmenbuchnummerFN 1490t
Zuständiges GerichtLandesgericht Gumpoldskirchen
Eingetragen seit21.11.1991

Häufige Fragen zur Friedrich Holocher

Ist die Friedrich Holocher von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Friedrich Holocher ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 21.11.1991 unter FN 1490t am Landesgericht Gumpoldskirchen.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Friedrich Holocher sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

25.04.2025 · VNR 005
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Friedrich Holocher

Gericht: Landesgericht Gumpoldskirchen

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 239 008 Fr 3461/25 y

21.11.1991 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Ersterfassung gem. Art. XXIII Abs. 4 FBG · GZ 007 904 Fr 65/91 t

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 19.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Friedrich Holocher keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 21.11.1991 sind für die Friedrich Holocher 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 19.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 19.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen