Mörth Ewald GmbH.

Gelöscht
FirmenwortlautMörth Ewald GmbH.
FirmenbuchnummerFN 146889p
Zuständiges GerichtLandesgericht Waldhausen
Eingetragen seit01.08.1996

Häufige Fragen zur Mörth Ewald GmbH.

Ist die Mörth Ewald GmbH. von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Mörth Ewald GmbH. ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 01.08.1996 unter FN 146889p am Landesgericht Waldhausen.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Mörth Ewald GmbH. sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

13.01.2005 · VNR 015
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Mörth Ewald GmbH.

Gericht: Landesgericht Waldhausen

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 129 010 Fr 40/05 g

01.08.1996 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 15.07.1996 · GZ 129 010 Fr 816/96 a

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Mörth Ewald GmbH. keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 01.08.1996 sind für die Mörth Ewald GmbH. 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen