Dahmani OEG

Gelöscht
FirmenwortlautDahmani OEG
FirmenbuchnummerFN 146027x
Zuständiges GerichtLandesgericht Ebensee am Traunsee
Eingetragen seit20.06.1996

Häufige Fragen zur Dahmani OEG

Ist die Dahmani OEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Dahmani OEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 20.06.1996 unter FN 146027x am Landesgericht Ebensee am Traunsee.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Dahmani OEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

01.02.2001 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Dahmani OEG

Gericht: Landesgericht Ebensee am Traunsee

Antrag auf Löschung eingelangt am 30.01.2001 · GZ 519 029 Fr 435/01 p

20.06.1996 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 18.06.1996 · GZ 519 027 Fr 2507/96 i

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Dahmani OEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 20.06.1996 sind für die Dahmani OEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen