Friedrich Oswald

Gelöscht
FirmenwortlautFriedrich Oswald
FirmenbuchnummerFN 14298b
Zuständiges GerichtLandesgericht Gleinstätten
Eingetragen seit23.03.1992

Häufige Fragen zur Friedrich Oswald

Ist die Friedrich Oswald von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Friedrich Oswald ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 23.03.1992 unter FN 14298b am Landesgericht Gleinstätten.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Friedrich Oswald sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

04.08.1992 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Friedrich Oswald

Gericht: Landesgericht Gleinstätten

Antrag auf Löschung eingelangt am 02.07.1992 · GZ 638 027 Fr 575/92 h

23.03.1992 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Ersterfassung gem. Art. XXIII Abs. 4 FBG · GZ 638 904 Fr 872/92 v

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 20.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Friedrich Oswald keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 23.03.1992 sind für die Friedrich Oswald 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 20.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen