Grünauer OEG

Gelöscht
FirmenwortlautGrünauer OEG
FirmenbuchnummerFN 142673p
Zuständiges GerichtLandesgericht Heidenreichstein
Eingetragen seit23.02.1996

Häufige Fragen zur Grünauer OEG

Ist die Grünauer OEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Grünauer OEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 23.02.1996 unter FN 142673p am Landesgericht Heidenreichstein.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Grünauer OEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

10.08.2000 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Grünauer OEG

Gericht: Landesgericht Heidenreichstein

Antrag auf Löschung eingelangt am 21.07.2000 · GZ 129 010 Fr 1147/00 s

23.02.1996 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 22.02.1996 · GZ 129 010 Fr 200/96 w

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Grünauer OEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 23.02.1996 sind für die Grünauer OEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen