Singh und Co OEG

Gelöscht
FirmenwortlautSingh und Co OEG
FirmenbuchnummerFN 141225i
Zuständiges GerichtLandesgericht Linz
Eingetragen seit18.01.1996

Häufige Fragen zur Singh und Co OEG

Ist die Singh und Co OEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Singh und Co OEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 18.01.1996 unter FN 141225i am Landesgericht Linz.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Singh und Co OEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

29.03.2011 · VNR 005
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Singh und Co OEG

Gericht: Landesgericht Linz

Antrag auf Löschung eingelangt am 08.02.2011 · GZ 458 032 Fr 1065/11 x

18.01.1996 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 10.01.1996 · GZ 458 012 Fr 239/96 i

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Singh und Co OEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 18.01.1996 sind für die Singh und Co OEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen