Leitner KEG

Gelöscht
FirmenwortlautLeitner KEG
FirmenbuchnummerFN 139334d
Zuständiges GerichtLandesgericht Kopfing im Innkreis
Eingetragen seit18.11.1995

Häufige Fragen zur Leitner KEG

Ist die Leitner KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Leitner KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 18.11.1995 unter FN 139334d am Landesgericht Kopfing im Innkreis.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Leitner KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

20.02.1999 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Leitner KEG

Gericht: Landesgericht Kopfing im Innkreis

Antrag auf Löschung eingelangt am 19.02.1999 · GZ 469 016 Fr 351/99 m

18.11.1995 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 16.11.1995 · GZ 469 016 Fr 2044/95 t

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Leitner KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 18.11.1995 sind für die Leitner KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen