Yildirim & Co KEG

Gelöscht
FirmenwortlautYildirim & Co KEG
FirmenbuchnummerFN 136470t
Zuständiges GerichtLandesgericht Schärding
Eingetragen seit15.08.1995

Häufige Fragen zur Yildirim & Co KEG

Ist die Yildirim & Co KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Yildirim & Co KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 15.08.1995 unter FN 136470t am Landesgericht Schärding.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Yildirim & Co KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

09.03.1999 · VNR 006
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Yildirim & Co KEG

Gericht: Landesgericht Schärding

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 469 016 Fr 405/99 t

15.08.1995 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 14.08.1995 · GZ 469 016 Fr 1481/95 p

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Yildirim & Co KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 15.08.1995 sind für die Yildirim & Co KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen