Köberl OEG

Gelöscht
FirmenwortlautKöberl OEG
FirmenbuchnummerFN 136262k
Zuständiges GerichtLandesgericht St. Veit an der Gölsen
Eingetragen seit29.08.1995

Häufige Fragen zur Köberl OEG

Ist die Köberl OEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Köberl OEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 29.08.1995 unter FN 136262k am Landesgericht St. Veit an der Gölsen.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Köberl OEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

08.04.1998 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Köberl OEG

Gericht: Landesgericht St. Veit an der Gölsen

Antrag auf Löschung eingelangt am 24.03.1998 · GZ 199 028 Fr 587/98 w

29.08.1995 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 04.08.1995 · GZ 199 028 Fr 1832/95 z

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Köberl OEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 29.08.1995 sind für die Köberl OEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen