Rammelmüller KEG

Gelöscht
FirmenwortlautRammelmüller KEG
FirmenbuchnummerFN 135297t
Zuständiges GerichtLandesgericht Wels
Eingetragen seit05.07.1995

Häufige Fragen zur Rammelmüller KEG

Ist die Rammelmüller KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Rammelmüller KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 05.07.1995 unter FN 135297t am Landesgericht Wels.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Rammelmüller KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

23.02.2006 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Rammelmüller KEG

Gericht: Landesgericht Wels

Antrag auf Löschung eingelangt am 21.02.2006 · GZ 519 027 Fr 688/06 s

05.07.1995 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 03.07.1995 · GZ 519 027 Fr 3063/95 v

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Rammelmüller KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 05.07.1995 sind für die Rammelmüller KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen