Kurzbauer KEG

Gelöscht
FirmenwortlautKurzbauer KEG
FirmenbuchnummerFN 133219k
Zuständiges GerichtLandesgericht Böheimkirchen
Eingetragen seit28.04.1995

Häufige Fragen zur Kurzbauer KEG

Ist die Kurzbauer KEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Kurzbauer KEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 28.04.1995 unter FN 133219k am Landesgericht Böheimkirchen.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Kurzbauer KEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

18.11.2008 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Kurzbauer KEG

Gericht: Landesgericht Böheimkirchen

Antrag auf Löschung eingelangt am 30.09.2008 · GZ 199 028 Fr 2904/08 h

28.04.1995 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 05.04.1995 · GZ 199 028 Fr 569/95 t

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Kurzbauer KEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 28.04.1995 sind für die Kurzbauer KEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen