Erwin Rünzler K.G.

Gelöscht
FirmenwortlautErwin Rünzler K.G.
FirmenbuchnummerFN 13306v
Zuständiges GerichtLandesgericht Höchst
Eingetragen seit16.03.1992

Häufige Fragen zur Erwin Rünzler K.G.

Ist die Erwin Rünzler K.G. von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Erwin Rünzler K.G. ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 16.03.1992 unter FN 13306v am Landesgericht Höchst.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Erwin Rünzler K.G. sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

01.03.2023 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Erwin Rünzler K.G.

Gericht: Landesgericht Höchst

Antrag auf Löschung eingelangt am 28.02.2023 · GZ 929 048 Fr 317/23 f

16.03.1992 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Ersterfassung gem. Art. XXIII Abs. 4 FBG · GZ 929 907 Fr 227/92 y

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 20.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Erwin Rünzler K.G. keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 16.03.1992 sind für die Erwin Rünzler K.G. 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 20.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen