Glas Winter GmbH

Gelöscht
FirmenwortlautGlas Winter GmbH
FirmenbuchnummerFN 132622h
Zuständiges GerichtLandesgericht Melk
Eingetragen seit29.03.1995

Häufige Fragen zur Glas Winter GmbH

Ist die Glas Winter GmbH von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Glas Winter GmbH ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 29.03.1995 unter FN 132622h am Landesgericht Melk.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Glas Winter GmbH sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

21.12.1996 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Glas Winter GmbH

Gericht: Landesgericht Melk

Antrag auf Löschung eingelangt am 30.09.1996 · GZ 199 028 Fr 3168/96 y

29.03.1995 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 27.03.1995 · GZ 199 028 Fr 347/95 s

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Glas Winter GmbH keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 29.03.1995 sind für die Glas Winter GmbH 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen