Josef Mathis KG

Gelöscht
FirmenwortlautJosef Mathis KG
FirmenbuchnummerFN 12955b
Zuständiges GerichtLandesgericht Hohenems
Eingetragen seit16.03.1992

Häufige Fragen zur Josef Mathis KG

Ist die Josef Mathis KG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Josef Mathis KG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 16.03.1992 unter FN 12955b am Landesgericht Hohenems.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Josef Mathis KG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

05.01.2011 · VNR 004
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Josef Mathis KG

Gericht: Landesgericht Hohenems

Antrag auf Löschung eingelangt am 23.12.2010 · GZ 929 047 Fr 5308/10 y

16.03.1992 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 11.03.1992 · GZ 929 015 Fr 46/92 y

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 20.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Josef Mathis KG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 16.03.1992 sind für die Josef Mathis KG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 20.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen