Markus Wunder KG

Gelöscht
FirmenwortlautMarkus Wunder KG
FirmenbuchnummerFN 128666s
Zuständiges GerichtLandesgericht Enns
Eingetragen seit07.12.1994

Häufige Fragen zur Markus Wunder KG

Ist die Markus Wunder KG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Markus Wunder KG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 07.12.1994 unter FN 128666s am Landesgericht Enns.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Markus Wunder KG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

29.07.2016 · VNR 007
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Markus Wunder KG

Gericht: Landesgericht Enns

Antrag auf Löschung eingelangt am 26.07.2016 · GZ 499 021 Fr 1730/16 h

07.12.1994 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 06.12.1994 · GZ 499 006 Fr 873/94 a

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Markus Wunder KG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 07.12.1994 sind für die Markus Wunder KG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen