Rudolf Windisch

Gelöscht
FirmenwortlautRudolf Windisch
FirmenbuchnummerFN 12663y
Zuständiges GerichtLandesgericht Wiener Neustadt
Eingetragen seit10.03.1992

Häufige Fragen zur Rudolf Windisch

Ist die Rudolf Windisch von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Rudolf Windisch ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 10.03.1992 unter FN 12663y am Landesgericht Wiener Neustadt.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Rudolf Windisch sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

09.02.2006 · VNR 008
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Rudolf Windisch

Gericht: Landesgericht Wiener Neustadt

Antrag auf Löschung eingelangt am 31.01.2006 · GZ 239 001 Fr 488/06 g

10.03.1992 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Ersterfassung gem. Art. XXIII Abs. 4 FBG · GZ 239 909 Fr 118/92 y

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 20.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Rudolf Windisch keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 10.03.1992 sind für die Rudolf Windisch 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 20.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen