Franz Zeilinger

Gelöscht
FirmenwortlautFranz Zeilinger
FirmenbuchnummerFN 12242d
Zuständiges GerichtLandesgericht Wiener Neustadt
Eingetragen seit04.03.1992

Häufige Fragen zur Franz Zeilinger

Ist die Franz Zeilinger von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Franz Zeilinger ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 04.03.1992 unter FN 12242d am Landesgericht Wiener Neustadt.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Franz Zeilinger sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

17.05.2003 · VNR 003
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Franz Zeilinger

Gericht: Landesgericht Wiener Neustadt

Antrag auf Löschung eingelangt am 14.05.2003 · GZ 239 001 Fr 4076/03 g

04.03.1992 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Ersterfassung gem. Art. XXIII Abs. 4 FBG · GZ 239 909 Fr 33/92 y

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 20.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Franz Zeilinger keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 04.03.1992 sind für die Franz Zeilinger 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 20.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen