Markus Hosp u. Söhne

Gelöscht
FirmenwortlautMarkus Hosp u. Söhne
FirmenbuchnummerFN 12168w
Zuständiges GerichtLandesgericht Satteins
Eingetragen seit04.03.1992

Häufige Fragen zur Markus Hosp u. Söhne

Ist die Markus Hosp u. Söhne von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Markus Hosp u. Söhne ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 04.03.1992 unter FN 12168w am Landesgericht Satteins.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Markus Hosp u. Söhne sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

22.09.1992 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Markus Hosp u. Söhne

Gericht: Landesgericht Satteins

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 929 015 Fr 608/92 z

04.03.1992 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Ersterfassung gem. Art. XXIII Abs. 4 FBG · GZ 929 905 Fr 225/92 f

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 20.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Markus Hosp u. Söhne keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 04.03.1992 sind für die Markus Hosp u. Söhne 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 20.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen