Michael Wochesländer

Gelöscht
FirmenwortlautMichael Wochesländer
FirmenbuchnummerFN 12162k
Zuständiges GerichtLandesgericht Gloggnitz
Eingetragen seit04.03.1992

Häufige Fragen zur Michael Wochesländer

Ist die Michael Wochesländer von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Michael Wochesländer ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 04.03.1992 unter FN 12162k am Landesgericht Gloggnitz.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Michael Wochesländer sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

18.01.1997 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Michael Wochesländer

Gericht: Landesgericht Gloggnitz

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 239 001 Fr 285/97 k

04.03.1992 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Ersterfassung gem. Art. XXIII Abs. 4 FBG · GZ 239 909 Fr 13/92 v

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 20.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Michael Wochesländer keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 04.03.1992 sind für die Michael Wochesländer 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 20.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen