PETER GEHRKEN KG

Gelöscht
FirmenwortlautPETER GEHRKEN KG
FirmenbuchnummerFN 11848z
Zuständiges GerichtHandelsgericht Wien
Eingetragen seit04.03.1992

Häufige Fragen zur PETER GEHRKEN KG

Ist die PETER GEHRKEN KG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die PETER GEHRKEN KG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 04.03.1992 unter FN 11848z am Handelsgericht Wien.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die PETER GEHRKEN KG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

23.11.1994 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: PETER GEHRKEN KG

Gericht: Handelsgericht Wien

Antrag auf Löschung eingelangt am 30.09.1994 · GZ 007 704 Fr 910/94 s

04.03.1992 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 27.02.1992 · GZ 007 701 Fr 865/92 i

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 20.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur PETER GEHRKEN KG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 04.03.1992 sind für die PETER GEHRKEN KG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 20.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen