König OEG

Gelöscht
FirmenwortlautKönig OEG
FirmenbuchnummerFN 106870m
Zuständiges GerichtLandesgericht St. Peter am Kammersberg
Eingetragen seit23.08.1994

Häufige Fragen zur König OEG

Ist die König OEG von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die König OEG ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 23.08.1994 unter FN 106870m am Landesgericht St. Peter am Kammersberg.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die König OEG sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

10.06.1999 · VNR 002
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: König OEG

Gericht: Landesgericht St. Peter am Kammersberg

Antrag auf Löschung eingelangt am 18.05.1999 · GZ 609 024 Fr 1888/99 v

23.08.1994 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Antrag auf Neueintragung einer Firma eingelangt am 06.07.1994 · GZ 609 024 Fr 1155/94 x

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 21.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur König OEG keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 23.08.1994 sind für die König OEG 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 21.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 21.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen