Vock & Seiter KG.

Gelöscht
FirmenwortlautVock & Seiter KG.
FirmenbuchnummerFN 10351y
Zuständiges GerichtLandesgericht Auersthal
Eingetragen seit13.02.1992

Häufige Fragen zur Vock & Seiter KG.

Ist die Vock & Seiter KG. von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Vock & Seiter KG. ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 13.02.1992 unter FN 10351y am Landesgericht Auersthal.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Vock & Seiter KG. sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

12.10.2004 · VNR 011
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Vock & Seiter KG.

Gericht: Landesgericht Auersthal

Antrag auf Löschung eingelangt am 13.09.2004 · GZ 119 028 Fr 2381/04 v

13.02.1992 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Ersterfassung gem. Art. XXIII Abs. 4 FBG · GZ 119 907 Fr 7/92 t

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 20.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Vock & Seiter KG. keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 13.02.1992 sind für die Vock & Seiter KG. 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 20.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen