SENTOP Ges.m.b.H.

Gelöscht
FirmenwortlautSENTOP Ges.m.b.H.
FirmenbuchnummerFN 101974m
Zuständiges GerichtLandesgericht Tarsdorf
Eingetragen seit11.06.1994

Häufige Fragen zur SENTOP Ges.m.b.H.

Ist die SENTOP Ges.m.b.H. von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die SENTOP Ges.m.b.H. ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 11.06.1994 unter FN 101974m am Landesgericht Tarsdorf.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die SENTOP Ges.m.b.H. sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

23.05.2001 · VNR 010
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: SENTOP Ges.m.b.H.

Gericht: Landesgericht Tarsdorf

Antrag auf Löschung eingelangt am 04.05.2001 · GZ 469 016 Fr 707/01 x

11.06.1994 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Ersterfassung gem. Art. XXIII Abs. 4 FBG · GZ 469 005 Fr 290/94 y

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 20.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur SENTOP Ges.m.b.H. keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 11.06.1994 sind für die SENTOP Ges.m.b.H. 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 20.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen