Philipp Faudon

Gelöscht
FirmenwortlautPhilipp Faudon
FirmenbuchnummerFN 10080z
Zuständiges GerichtLandesgericht für Zivilrechtssachen Graz
Eingetragen seit12.02.1992

Häufige Fragen zur Philipp Faudon

Ist die Philipp Faudon von einer Insolvenz betroffen?

Nein. In der Ediktsdatei sind keine Insolvenzverfahren bekannt gemacht, und die Firma steht nicht auf der Scheinunternehmer-Liste des BMF.

Die Philipp Faudon ist eine gelöschte Gesellschaft, eingetragen am 12.02.1992 unter FN 10080z am Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz.

Weitere Angaben zu allen Firmenbuch-Eintragungen finden sich in den jeweiligen Abschnitten dieser Firmenakte.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Keine Jahresabschlüsse verfügbar

Für die Philipp Faudon sind beim Firmenbuch keine Jahresabschlüsse veröffentlicht. Das ist bei kleinen Gesellschaften üblich und für sich genommen kein Warnsignal — es bedeutet aber, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus dem Firmenbuch nicht ablesen lässt.

22.09.2011 · VNR 004
Firmenname

Änderung des Firmenwortlauts

Firmenname: Philipp Faudon

Gericht: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz

AMTSWEGIGE LÖSCHUNG · GZ 638 052 Fr 4801/11 t

12.02.1992 · VNR 001
Neueintragung

Neueintragung der Gesellschaft

Ersterfassung gem. Art. XXIII Abs. 4 FBG · GZ 638 908 Fr 44/92 f

Edikte & Insolvenzen

Geprüft am 20.08.2026
Keine Insolvenz-Edikte
In der Ediktsdatei der österreichischen Justiz sind zur Philipp Faudon keine Insolvenzverfahren oder Versteigerungen bekannt gemacht.
Kein Scheinunternehmen
Die Firma steht nicht auf der Liste der Scheinunternehmen des BMF (§ 8 SBBG).

Seit der Neueintragung am 12.02.1992 sind für die Philipp Faudon 2 Firmenbuch-Eintragungen erfolgt.

Laut Ediktsdatei liegen für die Gesellschaft keine Insolvenzverfahren vor.

Stand der Registerdaten: 20.08.2026 · Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei

Auf einen Blick

StatusGelöscht
InsolvenzKeine
Aktualisiert am 20.08.2026Quellen: Firmenbuch, GISA, Ediktsdatei, BMFDaten via API abrufen